OLG Celle: Testament muss vom Erblasser handschrifltich erstellt und eigenhändig unterschrieben sein

OLG Celle, Beschluss vom 9. Januar 2025, Az. 6 W 156/24

Eine Frau beantragte nach dem Tod ihrer Mutter einen Erbschein als Alleinerbin und berief sich auf ein Testament. Allerdings hatte sie das Testament selbst verfasst, während ihre Mutter nur unterschrieben hatte. Da ein Testament eigenhändig geschrieben oder notariell beurkundet sein muss, war es ungültig. Stattdessen galt die gesetzliche Erbfolge, sodass die Frau das Erbe mit ihren Geschwistern teilen musste.
Im Erbscheinverfahren stellte sich die Falschangabe heraus. Die Geschwister hatten Anwälte beauftragt, um den Antrag anzufechten, und forderten die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Das Oberlandesgericht Celle entschied zu ihren Gunsten. Zudem wurden die Akten der Staatsanwaltschaft übergeben, da eine falsche eidesstattliche Versicherung strafbar ist. Die Frau muss daher mit möglichen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.



Eingestellt am 20.02.2025 von Herr Alexander Nisi
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