Bundesgerichtshof: Elterliche Sorge - Übertragung der Entscheidungsbefugnis für die Durchführung einer Schutzimpfung auf ein Elternteil

Entscheidung vom 3. Mai 2017, Az. XII ZB 157/16

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Schutzimpfung eines Kindes auch dann eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind ist, wenn es sich um eine sogenannte Standard- oder Routineimpfung handelt. Dies hat zur Folge, dass somit beide sorgeberechtigten Elternteile eine Einwilligung zu einer solchen Impfung erteilen müssen. Bei Uneinigkeit der Eltern über die Durchführung einer solchen Impfung kann die Entscheidungsbefugnis dem Elternteil, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut befürwortet, jedenfalls dann übertragen werden, wenn bei dem Kind keine besonderen Impfrisiken vorliegen. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Klärung und Abwägung der allgemeinen Infektions- und Impfrisiken ist hierfür nicht erforderlich.



Eingestellt am 31.08.2017 von Herr Alexander Nisi
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