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BGH: Aufrechnung mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen Kautionsrückzahlungsanspruch
BGH Urteil vom 10. Juli 2024 - VIII ZR 184/23
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vermieter trotz verjährter Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache mit dem Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters aufrechnen kann. Im vorliegenden Fall verlangte die Klägerin nach Beendigung des Mietvertrags die Rückzahlung ihrer Kaution, der Vermieter rechnete jedoch mit vermeintlichen Schadensersatzansprüchen auf. Die Vorinstanzen gaben der Klägerin recht, da die Forderungen verjährt waren. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf und stellte klar, dass die Möglichkeit des Vermieters zur Aufrechnung nicht daran scheitern darf, dass er seine Ersetzungsbefugnis nicht rechtzeitig ausgeübt hat. Das Berufungsgericht muss nun prüfen, ob die Schadensersatzansprüche tatsächlich bestehen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vermieter trotz verjährter Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache mit dem Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters aufrechnen kann. Im vorliegenden Fall verlangte die Klägerin nach Beendigung des Mietvertrags die Rückzahlung ihrer Kaution, der Vermieter rechnete jedoch mit vermeintlichen Schadensersatzansprüchen auf. Die Vorinstanzen gaben der Klägerin recht, da die Forderungen verjährt waren. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf und stellte klar, dass die Möglichkeit des Vermieters zur Aufrechnung nicht daran scheitern darf, dass er seine Ersetzungsbefugnis nicht rechtzeitig ausgeübt hat. Das Berufungsgericht muss nun prüfen, ob die Schadensersatzansprüche tatsächlich bestehen.
Eingestellt am 10.07.2024 von Herr Alexander Nisi
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